SEB Optimix Substanz: Können sich Anleger noch wehren, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?

SEB Optimix Substanz: Können sich Anleger noch wehren, wenn sie 2012 von der Schließung überrascht wurden?
30.05.2014275 Mal gelesen
Der Dachfonds SEB Optimix Substanz teilt das Schicksal nicht weniger offener Fonds: Schließung und Auflösung. Für Anleger, die sich hiermit noch nicht abgefunden haben, können zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten.

In den vergangenen Jahren musste die Anleger verschiedener offener Fonds die Erfahrung machen, dass diese Fonds geschlossen werden können. So auch die Anleger des Fonds SEB Optimix Substanz. Der Dachfonds wurde zu Beginn des Jahres 2012 geschlossen und am Jahresende aufgelöst. Nunmehr befindet sich der Fonds SEB Optimix Ertrag in der bis 2017 währenden Abwicklung. Dass ein offener Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann, erfuhr so mancher Anleger erst, als dies tatsächlich passierte.

 

Da die Krise der offenen Immobilienfonds zu einer Welle von Fondsschließungen führte, mussten sich verschiedene Gerichte mit den Klagen von Anlegern befassen, die von einer Rücknahmeaussetzung überrascht wurden. Ein immer wiederkehrender Streitpunkt solcher Anlegerprozesse ist die Frage, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung über das Risiko einer Schließung informiert wurden bzw. ob ein entsprechender Hinweise erforderlich gewesen wäre. Diese Streitfrage wurden im April 2014 vom Bundesgerichtshof entschieden (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13): Bankberatern mussten Anleger  darauf hinweisen, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Dass ein solcher Hinweis auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers erfolgen musste, begründet das Gerichts damit, dass die Schließung eines offenen (Immobilen-)Fonds eine Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft sei.

 

Diese jüngst ergangenen Entscheidungen behandeln Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds. Aus diesem Grund sind die Urteile nicht direkt auf Anlageberatungen, die der Beteiligung an Dachfonds wie den SEB Optimix Substanz vorausgingen, nicht unmittelbar anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds Parallelitäten: Beide Fonds beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Dieses Grundprinzip jeweils von Gesetzes wegen durch die Möglichkeit einer Schließung aufgeweicht.

 

Können Anleger des Fonds SEB Optimix Substanz von diesen Entscheidungen nun profitieren? Ob den Anlegern selbst Ansprüche zustehen, hängt von der individuellen Anlageberatung ab. Wenn diese Defizite aufwies (z. B. weil nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurde), liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Wenn Anleger Zweifel an der Richtigkeit der damaligen Beratung hegen, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Anleger des SEB Optimix Substanz, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Substanz investierten.

 

Weitere Informationen zum den BGH-Urteilen und dem Dachfonds SEB Optimix Substanz befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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