Die Kündigung einer Lebensversicherung kann ernüchternd enden, wenn der Auszahlungsbetrag geringer als zuvor erwartet ausfällt. Zwei aktuelle BGH-Urteile bringen eine gemischte Botschaft für Versicherte, die sich wehren möchten, mit sich.
Vorletzte Woche entschied der BGH, dass Lebens- und Rentenversicherte nicht einfach ihrem gekündigten Versicherungsvertrag widersprechen können – doch nun jeder Widerspruch ausgeschlossen? Nicht ganz, denn es gibt auch weitere BGH-Urteile, die für enttäuschte Versicherten Ansatzpunkte bieten.
Geschlossener Fonds sind von wirtschaftlichem Erfolg abhängig – doch nicht jeder Fonds kann die einstigen Prognosen erfüllen. Für Anleger kann dies bedeuten, dass ihre Kapitalanlage Geld benötigt und dieses von ihnen fordert. Können sich Anleger in solchen Fällen wehren?
Das BGH-Urteil der vergangenen Woche erspart Lebens- und Rentenversicherern ein Rücktrittswelle – doch ist damit Versicherten die Gegenwehr abgeschnitten? Nicht ganz, denn es gibt auch weitere BGH-Urteile, die für enttäuschte Versicherten Ansatzpunkte bieten.