Wer eine Kredit vorzeitig abbezahlen oder kündigen möchte, der kann auf ein teures „Hindernis“ stoßen: Oftmals werden bei Kündigungen oder erheblichen Tilgungen sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Können sich Verbraucher wehren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.
Nach fast zwei Jahren der Schließung stand fest, dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht weitergeführt, sondern aufgelöst wird. Doch nach wie vor stellen sich betroffene Anleger die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können.
Wer eine Lebensversicherung kündigen möchte, kann wegen des Rückkaufswerts eine Enttäuschung drohen – insbesondere dann, wenn die Versicherung als Kapitalanlage angesehen wurde. Ein Widerruf kann Versicherten auch noch nach der Kündigung helfen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.
Die Schließung des Dachfonds Allianz Flexi Immo währt bereits 2 ½ Jahre. Wenn Anleger von der Schließung überrascht wurden, dann können Schadensersatzansprüche bestehen. Denn Fehler in der Anlageberatung – wie z. B. die mangelnde Aufklärung über Schließungen - lösen Schadensersatzansprüche aus.
Vorfälligkeitsentschädigungen können Kreditnehmer viel Geld kosten, wenn sie sich vorzeitig von einem bestimmten Kredit trennen möchten. Als „Lösungsmöglichkeit“ wird des Öfteren der Widerruf benannt. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.