Kündigung Kredit – Wie können Vorfälligkeitsentschädigungen abgewehrt werden?

Kündigung Kredit – Wie können Vorfälligkeitsentschädigungen abgewehrt werden?
23.09.2014258 Mal gelesen
Wer eine Kredit vorzeitig abbezahlen oder kündigen möchte, der kann auf ein teures „Hindernis“ stoßen: Oftmals werden bei Kündigungen oder erheblichen Tilgungen sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Können sich Verbraucher wehren? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Wer einen Kredit aufnimmt und das Vertragswerk genau durchliest, der findet im "Kleingedruckten" der Verträge oftmals Vorfälligkeitsentschädigungen, Nichtabnahmeentschädigungen, Bearbeitungsgebühren. Dass Klauseln können Kreditnehmer zusätzlich zu den ohnehin zu zahlenden Zinsen Geld kosten können, wird Kreditnehmer jedoch meist erst dann bewusst, wenn sie ihren Kredit nicht wie ursprünglich vereinbart abbezahlen möchten.

 

Da im Fall einer das vorzeitige Loslösen von Krediten kann Bankkunden bares Geld kosten. Wird ein Kredit gekündigt, dann wird gerade bei neueren Verträgen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Wird der Kredit überhaupt nicht in Anspruch genommen, kann eine Nichtabnahmeentschädigung fällig werden. Doch nicht jeder Kreditnehmer möchte solche Forderungen einfach hinnehmen. Wenn betroffene Bankkunden Möglichkeiten suchen, wie sie sich gegen eine solche "Gebühren" wehren können, dann finden sich oft Hinweise auf den Widerruf des Kreditvertrags.

 

Warum kann ein Widerruf bei Vorfälligkeitsentschädigungen helfen?

 

Doch weshalb kann ein Widerruf überhaupt gegen eine Vertragsklausel helfen? Bei dem Widerruf handelt es sich um ein Recht des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmen, das bereist seit vielen Jahren im Gesetz festgeschrieben ist. Durch einen wirksamen Widerruf wird ein Vertrag nachträglich "beseitigt" - so als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Dementsprechend haben auch vertragliche Regelungen dann keine Grundlage mehr. Da Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Nichtabnahmeentschädigungen im Vertragswerk festgeschrieben werden, gibt es nach einem Widerruf keine Basis mehr, um diese einzufordern.

 

Doch dieser Weg funktioniert nur dann, wenn ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Wie ein Blick in die Widerrufsbelehrungen der meisten Kreditverträge zeigt, sind die Widerrufsfristen meist schon Jahre abgelaufen. Daher muss sich ein Ansatzpunkt für einen späteren, aber wirksamen Widerruf finden lassen. Hierfür kann die Widerrufsbelehrung überprüft werden. Genügt die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen, so kann ein Widerruf noch Jahre später wirksam erklärt werden.

 

Die Widerrufsfrist kann auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss noch nicht angelaufen sein

 

Die gesetzlichen Anforderungen und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze stellen sehr hohe Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung. Jedoch ist es nicht einfach zu beurteilen, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt, Denn kleine Unterschiede in den Texten können erhebliche Auswirkungen haben. Beispielsweise kann schon die Verwendung des Wortes "frühestens" dazu führen, dass Zweifel bestehen, wenn die Frist konkret zu laufen begann. Solche Ungewissheiten verhindern jedoch ein Anlaufen der Widerrufsfrist. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen ein.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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