Wie kann ein Bankkunde sich gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung wehren?

Wie kann ein Bankkunde sich gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung wehren?
22.09.2014198 Mal gelesen
Vorfälligkeitsentschädigungen können Kreditnehmer viel Geld kosten, wenn sie sich vorzeitig von einem bestimmten Kredit trennen möchten. Als „Lösungsmöglichkeit“ wird des Öfteren der Widerruf benannt. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Ein Darlehensvertrag enthält im "Kleingedruckten" viele Vertragsklauseln. Unter anderem befinden sich in zahlreichen Verträge Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen. Was sich hinter diesen Regelungen konkret verbirgt, wird Kreditnehmer jedoch meist erst dann bewusst, wenn sie ihren Kredit nicht wie ursprünglich vereinbart abbezahlen möchten. Denn das vorzeitige Loslösen von Krediten kann Bankkunden bares Geld kosten. Nicht jeder Kreditnehmer möchte diese Forderungen einfach hinnehmen.

 

Denn solche die Forderungen wegen zukünftig entgehender Zinsen können Summen ausmachen. Wenn betroffene Bankkunden Möglichkeiten suchen, wie sie sich gegen eine Nichtabnahmeentschädigung oder eine Vorfälligkeitsentschädigung wehren können, dann finden sich oft Hinweise auf den Widerruf des Kreditvertrags.

 

Doch weshalb kann ein Widerruf überhaupt gegen eine Vertragsklausel helfen? Bei dem Widerruf handelt es sich um ein Recht des Verbrauchers gegenüber einem Unternehmen, das bereist seit vielen Jahren im Gesetz festgeschrieben ist. Durch einen wirksamen Widerruf wird ein Vertrag nachträglich "beseitigt" - so als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Dementsprechend haben auch vertragliche Regelungen dann keine Grundlage mehr. Da Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Nichtabnahmeentschädigungen im Vertragswerk festgeschrieben werden, gibt es nach einem Widerruf keine Basis mehr, um diese einzufordern.

 

Doch dieser Weg funktioniert nur dann, wenn ein Widerruf überhaupt noch möglich ist. Wie ein Blick in die Widerrufsbelehrungen der meisten Kreditverträge zeigt, sind die Widerrufsfristen meist schon Jahre abgelaufen. Daher muss sich ein Ansatzpunkt für einen späteren, aber wirksamen Widerruf finden lassen. Hierfür kann die Widerrufsbelehrung überprüft werden. Genügt die verwendete Widerrufsbelehrung nicht verschiedenen rechtlichen Anforderungen, so kann ein Widerruf noch Jahre später wirksam erklärt werden.

 

Die Widerrufsfrist kann auch noch Jahre nach dem Vertragsabschluss noch nicht angelaufen sein

 

Die gesetzlichen Anforderungen und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze stellen sehr hohe Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung. Jedoch ist es nicht einfach zu beurteilen, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt, Denn kleine Unterschiede in den Texten können erhebliche Auswirkungen haben. Beispielsweise kann schon die Verwendung des Wortes "frühestens" dazu führen, dass Zweifel bestehen, wenn die Frist konkret zu laufen begann. Solche Ungewissheiten verhindern jedoch ein Anlaufen der Widerrufsfrist. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen ein.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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