Bausparkassen dürfen Bausparverträge erst zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen. Eine auf das das Datum des Vertragsschlusses abstellende Kündigungsklausel benachtteiligt die Kunden unangemessen und ist daher unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 188/17).