Bereits seit Jahren mahnt Aldo Bachmann aus Nürnberg Produktbilder im Internet ab, welch er u.a. für den Elektronikriesen Conrad erstellt haben soll und beansprucht hohe Lizenzzahlungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Im Falle zweier Betroffener aus Bayern und Baden-Württemberg hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass aufgrund der Intensität der jeweiligen Eingriffe in das Grundrecht auf Freiheit die Anordnung der Fixierung durch den Arzt nicht ausreichend war.
Der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form ist verfassungsgemäß, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Für den privaten Bereich gilt das aber nur für Erstwohnungen, nicht auch für Zweitwohnungen, so das BVerfG.
Pfefferspray ist weiterhin sehr beliebt, lässt sich in vielen Geschäften gut an Privatpersonen verkaufen. Doch viele wissen gar nicht, dass man es nur unter engen Voraussetzungen verwenden darf. Nur wer in Notwehr handelt, hat nichts zu befürchten.