BSG, 17.03.2026 - B 8 SO 47/25 AR - Verwerfung der Beschwerde der Antragstellerin gegen Abweisung ihrer Anhörungsrüge als unzulässig wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
...Hiergegen richtet sich das Vorbringen der Antragstellerin zum Bundessozialgericht (BSG).Bundessozialgericht Beschl. v. 17.03.2026, Az.: B 8 SO 47/25 AR Verwerfung der Beschwerde der Antragstellerin gegen Abweisung ihrer Anhörungsrüge als unzulässig wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses...