BSG, 17.03.2026 - B 8 SO 46/25 AR - Verwerfung der Beschwerde der Antragstellerin gegen zurückgewiesenen Antrag auf Verpflichtung der Sozialbehörode u.a. zur vorläufigen Gewährung von Leistungen nach SGB XII als unzulässig wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
...der Beschluss des LSG im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht (BSG) anfechtbar ( § 177 SGG ) .Bundessozialgericht Beschl. v. 17.03.2026, Az.: B 8 SO 46/25 AR Verwerfung der Beschwerde der Antragstellerin gegen zurückgewiesenen Antrag auf Verpflichtung der Sozialbehörode u.a. zur vorläufigen Gewährung von Leistungen nach SGB XII als unzulässig wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses...