BSG, 23.03.2026 - B 10 ÜG 11/25 BH - Ablehnung des Antrags für beabsichtigte Entschädigungsklage gegen die BRD sowie des Antrags auf PKH-Bewilligung; Zurückweisung der Verfahrensrüge mangels Vorliegen einer unangemssenen Verfahrensdauer; Beschlussfassung als eine "nach außen sichtbare", der Verfahrensförderung dienende Tätigkeit
...Vor diesem Hintergrund ist es nicht denkbar, dass der Senat dem BSG für ein solches PKH-Verfahren eine kürzere Vorbereitungs- und Bedenkzeit zubilligen würde als er zuletzt für sozialgerichtliche Erinnerungsverfahren nach § 197 Abs 2 SGG mit einer regelhaften Vorbereitungs- und Bedenkzeit von sechs Monaten für angemessen erachtet hat (siehe BSG Urteil vom 21.3.2024 - B 10 ÜG 1/23 R - BSGE 138, 11 = Am 7.11.2025 (Eingangsdatum beim BSG) hat der Antragsteller die Bewilligung von PKH unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das beabsichtigte Entschädigungsklageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unangemessener Dauer des PKH-Verfahrens beim 4. Senat des BSG beantragt...
.......