Verdienstausfallschaden
...Verdienstausfallschaden Normen § 842 BGB Information 1 Allgemein Gemäß § 842 BGB erstreckt sich bei einer Körperverletzung die Verpflichtung zum Schadensersatz auf die (Vermögens-) Nachteile, die der Verletzte durch die Aufhebung oder Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erleidet.Dabei kommt der Arbeitskraft als solcher allerdings kein Vermögenswert zu. Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld beanspruchen zu können, allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit...