Rechtswörterbuch

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Mischverwaltung

 Normen 

Art. 91a - 91e GG

Art.108 Abs. 4 GG

 Information 

1. Begriffsbestimmung

Mischverwaltung ist das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben.

Das Grundgesetz unterscheidet bei der Zuweisung der Verwaltungskompetenzen streng nach der Zuständigkeit der Länder und der des Bundes. Bundes- und Landesverwaltung stehen zueinander nicht in einer hierarchischen Rangordnung sondern (grundsätzlich) nebeneinander.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Mischverwaltung grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie ist ausdrücklich im Grundgesetz geregelt.

2. Zulässige Mischverwaltungen

Im Grundgesetz sind die Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a - 91e GG) sowie das Zusammenwirken der Bundes- und Landesfinanzbehörden ausdrücklich geregelt (Art.108 Abs. 4 GG). Dabei bleibt aber, wie auch sonst in der Mischverwaltung, die grundsätzliche Kompetenzverteilung unberührt.

Art. 91e GG wurde dabei im Juli 2010 eingefügt. Hintergrund war, dass das Bundesverfassungsgericht die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) durch Arbeitsgemeinschaften zwischen den von den der Bundesagentur für Arbeit zugehörigen örtlichen Agenturen für Arbeit und den jeweils zuständigen kommunalen Trägern zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung als unzulässige, da nicht im Grundgesetz geregelte Mischverwaltung deklariert hatte (BVerfG 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04).

Art. 91e GG bestimmt, dass bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken. Die Regelung schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der aus den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern bestehenden Arbeitsgemeinschaften in gemeinsamen Einrichtungen.

 Siehe auch 

Staatsverwaltung - mittelbare

Staatsverwaltung - unmittelbare

Verwaltungskompetenzen

Burgi/Zimmermann: Verwaltungskompetenzen (Art. 83 ff. GG); Jura 2019, 951

Huber: Das Verbot der Mischverwaltung, de constitutione lata et ferenda. Zum SGB-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007; Die öffentliche Verwaltung - DÖV 2008, 844

Marschner: Rechtliche Absicherung der "Mischverwaltung" in den sog. Job-Centern zum 01.01.2011: Neuorganisation von "Hartz IV"; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2010, 2803