Benachteiligungsfreie Stellenauswahl nach dem AGG
...Benachteiligungsfreie Stellenauswahl nach dem AGG Normen § 6 Abs. 1 AGG Information 1 Allgemein Die in § 1 AGG festgelegten Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts, der Rasse, der Behinderung etc.( Allgemeine Gleichbehandlung – Arbeitsrecht ) sind gemäß § 6 Abs. 1 AGG von dem Arbeitgeber bereits bei der Durchführung des Vorstellungsgesprächs bzw. der Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen...
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