Delkrederehaftung
...Delkrederehaftung Normen § 86b HGB § 394 HGB Information 1 Begriffsbestimmung Die Delkrederehaftung ist eine besondere Schuldsicherungsform im Handelsrecht.2 Inhalt der Haftung Wird eine Delkrederehaftung übernommen, haften der Handelsvertreter und der Kommissionär gegenüber dem Unternehmer / Kommittenten für die Verbindlichkeiten ihrer Kunden, d.h. für den Forderungsausfall....