Unterhalt - angemessene Erwerbstätigkeit
...Unterhalt - angemessene Erwerbstätigkeit Normen § 1574 BGB Information 1 Einführung Das nacheheliche Unterhaltsrecht des BGB beginnt mit der Klarstellung in § 1569 BGB , dass nach einer Scheidung jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt zu sorgen hat.Nur wenn ein Ehegatte dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt, sofern die im Gesetz genannten Voraussetzungen des Unterhalts vorliegen ( Grundsatz der Eigenverantwortung )...
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