Betreuungsunterhalt
...Betreuungsunterhalt Normen § 1570 BGB Information 1 Gesetzliche Regelung und Rechtsprechung Ein das gemeinsame Kind/die Kinder betreuender geschiedener Ehegatte hat gemäß § 1570 Abs. 1 BGB nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen gesicherten Anspruch auf Unterhalt.Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Vorgaben übernommen, so BGH 15.06.2011 - XII ZR 94/09 : "Ein Altersphasenmodell wird den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht"...
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