Kindesunterhalt - Neue Bundesländer
Normen
Information
Bei dem Kindesunterhalt wird seit dem 01.01.2008 nicht mehr zwischen den neuen und den alten Bundesländern unterschieden. Die Berliner Tabelle wurde insofern aufgehoben.
Die Unterhaltshöhe richtet sich seit dem 01.01.2008 nach der Düsseldorfer Tabelle oder dem gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB bzw. einer individuellen Regelung der Parteien.