Betreten des nachbarlichen Grundstücks
...Betreten des nachbarlichen Grundstücks Normen Gesetzlich nicht geregelt. Information 1 Allgemein Das Betreten des Nachbargrundstücks ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Nachbarn erlaubt.Ohne Einholung einer Einwilligung des Nachbarn oder gegen den Willen des Nachbarn darf das Nachbargrundstück nur unter den Voraussetzungen des Notstands nach § 904 BGB zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr (z.B. zur Brandbekämpfung oder um einen flüchtenden Dieb zu stellen) eigenmächtig betreten...