Auflassung
...Auflassung Normen § 925 BGB Information Als Auflassung wird die Einigung der Vertragsparteien zur Grundstücksübertragung vor der zuständigen Stelle bezeichnet. Das Immobiliarrecht unterliegt dem Abstraktionsprinzip . Die Auflassung ist von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft (z.B. Grundstückskaufvertrag ) zu unterscheiden....