Blankounterschrift
...Blankounterschrift Normen § 126 BGB Information Bei der Blankounterschrift wird ein noch unausgefülltes Blatt unterschrieben und erst später ein Text ergänzt. Damit wird i.d.R. der Formvorschrift des § 126 BGB genügt. Siehe auch Elektronische Form Formvorschriften Textform Willenserklärung...