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Körperschaftsteuer

Normen

KStG

Information

Kapitalsteuerpflichtig sind:

  • Kapitalgesellschaften

  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

  • juristische Personen des Privatrechts

  • Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts

  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Die Körperschaftsteuer entspricht der von natürlichen Personen zu zahlenden Einkommensteuer.

Sie beträgt einheitlich 25 %. Alle Kapitalgesellschaften werden gleich besteuert, d.h. es bestehen hinsichtlich der Gesellschaftsform keine Unterschiede in der Steuerhöhe.

metis