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Immaterialgüterrechte

Normen

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

Information

Verwertungsrechte von Ergebnissen geistiger Arbeit.

Immaterialgüter sind durch die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. Dies sind u.a.:

Ziel des Schutzes der Immaterialgüter ist die Förderung der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung durch Gewährung der Amortisierung der Erfindung/Entwicklung. Die Schutzgesetze gewähren dem Inhaber ein absolutes Verwertungsrecht, das jedoch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein kann.

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