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Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürVwZVG
Gliederungs-Nr.: 2010-2
Normtyp: Gesetz

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (GVBl. S. 24)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2015 (GVBl. S. 131)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Zustellungsverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung 
  
Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung1
  
Zweiter Abschnitt 
Arten der Zustellung 
  
Begriff der Zustellung, Zustellungsarten2
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde3
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben4
Zustellung durch die Behörde5
Zustellung elektronischer Dokumente5a
Zustellung elektronischer Dokumente über De-Mail-Dienste5b
Zustellung durch die Behörde mittels Vorlegens der Urschrift6
  
Dritter Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen für alle Zustellungsarten 
  
Zustellung an gesetzliche Vertreter7
Zustellung an Bevollmächtigte8
Zustellung an Angehörige8a
Heilung von Zustellungsmängeln9
  
Vierter Abschnitt 
Besondere Bestimmungen für die Zustellung durch die Behörde 
  
(aufgehoben)10
(aufgehoben)11
Zustellung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen12
(aufgehoben)13
  
Fünfter Abschnitt 
Sonderarten der Zustellung 
  
Zustellung im Ausland14
Öffentliche Zustellung15
Zustellung an Beamte, Richter und Versorgungsberechtigte16
(weggefallen)17
  
Zweiter Teil 
Vollstreckungsverfahren 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Geltungsbereich18
Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung19
Vollstreckungsschuldner20
Vollstreckungsbehörde21
Vollstreckungshilfe22
Vollziehungsbeamte23
Befugnisse des Vollziehungsbeamten24
Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen25
Zuziehung von Zeugen26
Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen27
Niederschrift28
Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen29
Wegfall der aufschiebenden Wirkung30
Rechtsweg31
Verweisungen32
  
Zweiter Abschnitt 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird 
  
Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung33
Mahnung, Ausnahmeregelungen34
Vollstreckung von Geldforderungen des Staates35
Vollstreckung von Geldforderungen der Gemeinden und Gemeindeverbände36
Vollstreckung von Geldforderungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts37
Vollstreckung zugunsten von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften37a
Besondere Befugnisse der Gemeinden und Landkreise37b
Vollstreckungsverfahren38
Versteigerung im Internet38a
Gütliche und zügige Erledigung38b
Beitreibung durch Gerichtsvollzieher39
Beitreibung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts40
Vermögensauskunft41
  
Dritter Abschnitt 
Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts 
  
Beitreibung wegen Geldforderungen des bürgerlichen Rechts42
  
Vierter Abschnitt 
Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird 
  
Vollstreckungsbehörden43
Zulässigkeit des Verwaltungszwangs, Zwangsmittel44
Verhältnismäßigkeit45
Androhung der Zwangsmittel46
Anwendung der Zwangsmittel47
Zwangsgeld48
Ersatzzwangshaft49
Ersatzvornahme50
Fiktion der Abgabe einer Erklärung50a
Unmittelbarer Zwang51
Wegnahme52
Zwangsräumung53
Zwangsmittel in unaufschiebbaren Fällen54
  
Fünfter Abschnitt 
Einschränkung von Grundrechten 
  
Einschränkung von Grundrechten55
  
Sechster Abschnitt 
Kosten 
  
Kosten56
  
Dritter Teil 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Anhängige Verfahren57
Gleichstellungsbestimmung58
(Inkrafttreten)59