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Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Thüringer Arbeitszeitverordnung - ThürAzVO)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Thüringer Arbeitszeitverordnung - ThürAzVO)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAzVO
Gliederungs-Nr.: 2030-24
Normtyp: Rechtsverordnung

Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten
(Thüringer Arbeitszeitverordnung - ThürAzVO)

Vom 8. Dezember 2017 (GVBl. S. 304) (1)

Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2019 (GVBl. S. 480)

Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit3
Wöchentliche Höchstarbeitszeit4
Vorübergehende Erhöhung oder Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit5
Arbeitszeitverkürzung durch einen freien Tag6
Dienstfreie Tage7
Ruhepausen und Ruhezeiten8
Flexible Arbeitszeitmodelle9
Feststehende tägliche Arbeitszeit10
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft11
Schichtdienste und Nachtdienst12
Gesundheitliche Rehabilitation13
Dienstreisen und dienstliche Fortbildungen14
Erprobung und Führung von Langzeitkonten15
Erprobung von Arbeitszeitmodellen16
Ausnahmen bei spezifischen Tätigkeiten17
Zuständigkeit18
Übergangsbestimmung19
Gleichstellungsbestimmung20
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Thüringer Verordnung zur Änderung arbeitszeit-, urlaubs- und mutterschutzrechtlicher Vorschriften der Beamten 1) vom 8. Dezember 2017 (GVBl. S. 304)

1)

Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9).