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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)
Landesrecht Hessen
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HessAbgG
Gliederungs-Nr.: 12-11
gilt ab: 01.11.1989
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1989 S. 261 vom 24.10.1989

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags
(Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)

GVBl. II 12-11

Vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (GVBl. S. 798)

- Paragrafentitel teilweise redaktionell -

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag 
  
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag1
  
Zweiter Teil 
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf 
  
Freie Mandatsausübung2
Urlaub zur Vorbereitung auf die Wahl und die Ausübung des Mandats3
Berufs- und Betriebszeiten4
Ausübung des Mandats4a
Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder4b
Anzeigepflicht 4c
Rechtsanwälte 4d
Veröffentlichung4e
Spenden4f
Anzeigefrist4g
Hinweise auf Mitgliedschaft4h
Interessenverknüpfung im Ausschuss4i
Rückfrage4j
Verfahren4k
Ausführungsbestimmungen4l
  
Dritter Teil 
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung 
  
Erster Abschnitt 
Leistungen an Abgeordnete 
  
Grundentschädigung5
Zusätzliche Entschädigungen6
Reisen7
  
Zweiter Abschnitt 
Leistungen an ehemalige Abgeordnete 
  
Anspruch auf Übergangsgeld8
Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes9
Anspruch auf Altersentschädigung10
Höhe der Altersentschädigung11
Mandatszeiten in anderen Parlamenten12
Gesundheitsschäden13
Versorgungsabfindung14
  
Dritter Abschnitt 
Leistungen an Hinterbliebene 
  
Hinterbliebenenversorgung15
  
Vierter Abschnitt 
Beihilfen, Beitragszuschüsse und Unterstützungen 
  
Beihilfen und Beitragszuschüsse16
Unterstützungen17
  
Fünfter Abschnitt 
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen 
  
Mehrere aktive Bezüge18
Aktive und passive Bezüge19
Passive und aktive Bezüge20
Mehrere passive Bezüge21
  
Sechster Abschnitt 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen22
Beginn und Ende der Ansprüche23
Zahlungsweise24
Verzicht, Übertragbarkeit25
Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften26
  
Vierter Teil 
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament 
  
Erster Abschnitt 
Wahlvorbereitungsurlaub 
  
Wahlvorbereitungsurlaub27
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes 
  
Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat28
  
Dritter Abschnitt 
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat 
  
Unvereinbare Ämter29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Beamte auf Widerruf und auf Probe31
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats32
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst33
Entlassung34
Beförderungsverbot35
Richter36
Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes37
  
Fünfter Teil 
Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten 
  
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes38
Übergangsregelungen zum Fünfzehnten Änderungsgesetz38a
Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung38b
Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung38c
Frühere Mandatszeiten39
In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen40