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§ 4l HessAbgG - Ausführungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)
Amtliche Abkürzung
HessAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-11

Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der in §§ 4c bis 4j vorgesehenen Pflichten.