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Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten (Fertigpackungsverordnung - FPackV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FPackV
Gliederungs-Nr.: 7141-8-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
(Fertigpackungsverordnung - FPackV)

Vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kennzeichnung der Nennfüllmenge3
  
Abschnitt 2 
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen 
  
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen4
Abtropfgewicht5
Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen6
Fertigpackungen mit Lebensmitteln7
Herstellerangabe8
Allgemeine Nennfüllmengenanforderungen9
Besondere Nennfüllmengenanforderungen10
e-Zeichen11
  
Abschnitt 3 
EG-Düngemittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 
  
Anforderungen an EG-Düngemittel12
  
Abschnitt 4 
Kosmetische Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 
  
Anforderungen an vorverpackte kosmetische Mittel13
Anforderungen an kosmetische Mittel im Sinne des Artikels 19 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/200914
  
Abschnitt 5 
Vorverpackte Lebensmittel und nicht vorverpackte Lebensmittel 
  
Allgemeine Vorschriften15
Allgemeine Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel16
Obst und Gemüse ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/201117
Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/201118
Für den unmittelbaren Verkauf vorverpackte Lebensmittel im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/201119
Weitere Bestimmungen zur Füllmengenkennzeichnung20
Kennzeichnung der Stückzahl21
Befreiung oder Erleichterung von der Füllmengenkennzeichnung22
Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen bei Wein und Spirituosen23
  
Abschnitt 6 
Nationale Vorschriften für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Kennzeichnung nach Stückzahl, Länge oder Fläche 
  
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl24
Besondere Vorschriften bei Kennzeichnung nach Stückzahl25
Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Stückzahl26
Allgemeine Vorschriften bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche27
Anforderungen an die Nennfüllmenge bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche28
  
Abschnitt 7 
Andere Verkaufseinheiten und Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge 
  
Offene Packungen29
Verkaufseinheiten ohne Umhüllung30
Anforderungen an Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge31
Minusabweichungen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge32
  
Abschnitt 8 
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter 
  
Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter33
Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter34
  
Abschnitt 9 
Maßbehältnisse 
  
Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen35
Genauigkeitsanforderungen36
Herstellerzeichen37
  
Abschnitt 10 
Formvorschriften, Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie Marktüberwachung 
  
Lesbarkeit und Schriftgröße38
Mehrere Packungen, Sammelpackungen39
Marktüberwachung40
Kontroll- und Dokumentationspflichten41
Bezugstemperatur42
  
Abschnitt 11 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten43
Übergangsvorschriften44
  
Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und SpirituosenAnlage 1
Festlegung abweichender Herstellungszeitpunkte für Fertigpackungen und andere VerkaufseinheitenAnlage 2
Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten durch die zuständigen BehördenAnlage 3
Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen BehördenAnlage 4
Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere VerkaufseinheitenAnlage 5
Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen BehördenAnlage 6
Anforderungen an MessgeräteAnlage 7
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts 1 , 2 vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2504)

1

Diese Verordnung dient der Umsetzung

  • der Richtlinie 75/107/EWG des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse (ABl. L 42 vom 15.2.1975, S. 14),

  • der Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen (ABl. L 46 vom 21.2.1976, S. 1),

  • der Richtlinie 2007/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates (ABl. L 247 vom 21.9.2007, S. 17).

2

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).