Widerruf von Immobiliendarlehen – die Zeit läuft ab!

Widerruf von Immobiliendarlehen – die Zeit läuft ab!
05.04.2016176 Mal gelesen
Für Kreditnehmer, die sich noch von teuren Immobiliendarlehen trennen möchten wird die Zeit eng.

Der Bundestag hat kürzlich das Ende des Widerrufsrechts bei fehlerhaften Immobilienkreditverträgen beschlossen. Kreditnehmer sollten sich beeilen, denn es bleibt ihnen nicht mehr viel Zeit. Das "ewige" Widerrufsrecht endet nach dem Willen des Bundestages am 21. Juni 2016 um 24:00 Uhr! Wer sich jetz noch von einem alten Vertrag trennen möchte muss den Widerruf also vor Ablauf des 21.06.2016 gegenüber der darlehensgebenden Bank erklären. 

Die Möglichkeit den "Widerrufsjoker" zu nutzen besteht für Immobiliendarlehen, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. Bei diesen Verträgen besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Für den Verbraucher hat sie daher nie zu laufen begonnen und das Widerrufsrecht kann auch heute noch ausgeübt werden. Dieses unabhängig davon, ob das Darlehen noch läuft oder sogar schon abgezahlt ist. Besonders interessant ist dieses für Darlehensnehmer, die ihren Vertrag gegen teils sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgezahlt haben, denn die Bank muss nach erfolgreich erklärtem Widerruf auch diese Vorfälligkeitsentschädigung zurück zahlen. 

Das Widerrufsrecht bei bereits abgeschlossenen Immobilienkreditverträgen ist durch die Entscheidung des Bundestages nachträglich beschnitten worden. Sofern die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist haben die Kreditnehmer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Dieses Recht wird den Verbrauchern nunmehr genommen worden. Das Widerrufsrecht kann nun höchstens noch bis zum 21 Juni 2016 ausgeübt werden.

"Das Widerrufsrecht bei fehlerhafter oder fehlender Information ist ein zentrales Verbraucherrecht, das nach unserer Auffassung nicht abgeschafft werden darf. Der Bundestag hat hier die Rechte von Verbrauchern scharf beschnitten. Die Übergangsphase von Bundestagsentschluss bis zum 21.06.2016 ist einfach zu kurz", so Rechtsanwalt Heinrich von Tilp.

Betroffenen Verbrauchern raten wir daher: Lassen Sie Ihre Kreditverträge zeitnah überprüfen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.

Die Kanzlei Tilp bietet eine kostenfreie Überprüfung der Widerrufsbelehrungen und eine ebenfalls kostenfreie Schätzung der sich aus dem Widerruf ergebenden finanziellen Ansprüche. 

Weitere Informationen finden Sie unter http://widerruf-von-immobiliendarlehen.de/