VW–Abgasskandal – BILD Zeitung über das Zugeständnis seitens Volkswagen

VW–Abgasskandal – BILD Zeitung über das Zugeständnis seitens Volkswagen
28.02.2016299 Mal gelesen
Unterlagen bestätigen positive Kenntnis von Winterkorn.

Hat VW auch seine Aktionäre betrogen? Diese Frage stellt die Bild am Sonntag in ihrer Ausgabe vom 28. Februar 2016. Im Diesel-Gate bestätigt sich der Verdacht des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz durch die Wolfsburger Volkswagen AG. Die BILD Zeitung berichtet unter Verweis auf ein Schreiben vom 04. September 2015, in dem ein hochrangiger Mitarbeiter den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn informierte, dass Führungskräfte des Autobauers am 03. September 2015 bei einem Treffen mit der US-Umweltbehörde CARB den Einsatz von Manipulationssoftware (Defeat Device) zugegeben hätten. Der Brief sei hausintern direkt an Winterkorn gegangen. Die Öffentlichkeit erfuhr jedoch erstmals am 18. September 2015 von Manipulationen, als die US-Umweltschutzbehörde EPA diese veröffentlichte. Weiter zitiert die Zeitung Rechtsanwalt Andreas Tilp mit der Aussage, der VW Vorstand hätte sofort die Öffentlichkeit informieren müssen. 

Für Rechtsanwalt Andreas Tilp zeigt der Bericht der BILD Zeitung eindeutig, dass er mit seinem Vorwurf, Volkswage arbeite nicht offen an der Aufklärung, richtig liegt. Hierzu hat TILP bereits am 26. Februar 2016 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht: http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-vw-skandal-teilnahme-an-der-deutschen-sammelklage_079241.html

Tilp weiter: "Der Abgasskandal ist für Volkswagen ein Fass ohne Boden. Unserer Kanzlei liegen weitere Unterlagen vor, die bis zum 06 Juni 2008 zurück belegen können, dass VW kursrelevante finanzielle Risiken durch die Verwendung der Defeat Devices einging. Nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes hätte VW schon zum damaligen Zeitpunkt den Kapitalmarkt hierüber informieren müssen, denn Volkswagen war unmittelbar betroffen. Hieraus begründet sich unsere feste Rechtsüberzeugung, dass VW  seit diesem Zeitpunkt vorsätzlich gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Unsere Kanzlei macht Schadensersatzansprüche für Aktionäre der Volkswagen AG geltend, die ihre Papiere zwischen dem 06. Juni.2008 und 18. September 2015 erworben haben."

Seine Rechtsauffassung sieht TILP nunmehr aufgrund des Wortlautes des Schreibens vom 04. September 2015 an Winterkorn bestätigt, denn dieses stellt lediglich eine Kurznotiz dar. Für TILP ein eindeutiger Beleg dafür, dass bereits davor positives Wissen beim Vorstand vorhanden war, denn Vorstandsinformationen sind gewöhnlich umfangreicher.

TILP rät Anlegern, die in VW Aktien, VW Anleihen, Porsche Aktien oder in Derivate auf VW Aktien investiert haben, ihre Rechte geltend zu machen. Bei kapitalmarktrechtlichen Verfahren können Anleger auch heute schon die deutsche Version der "Sammelklage" nutzen, um ihre Rechte zu wahren. Das deutsche Recht bietet Aktionären mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Möglichkeit für eine solche Klage.

Die Kanzlei TILP stellt auf der Seite www.vw-klage.de weitere Informationen kostenfrei zur Verfügung. Ebenso können sich geschädigte Anleger registrieren lassen und erhalten ebenfalls kostenfrei eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, der konkreten Schadenshöhe und der Kosten im Musterverfahren.