Abmahnung Don Ed Hardy Kleidungsstücke: Abmahnung d. Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag von K & K Logistics wegen Urheberrechtsverletzung des Modelabels Don Ed Hardy bei Ebay Angebot eines Plagiats

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
14.11.20082927 Mal gelesen

Private Ebay Verkäufer, die meist gebrauchte und -meist unwissentlich leider auch gefälschte ED HARDY Bekleidung- über Ebay versteigert haben, erhalten derzeit wieder von den Winterstein Rechtsanwälten aus Frankfurt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Abmahnungen betreffen Ebay Angebote in Deutschland, aber auch in Österreich.

Die Winterstein Rechtsanwälte handeln hierbei namens und im Auftrag der Firma K & K Logistics aus Stuttgart und wurden von ihr mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen betreffend sämtlicher Marken und Urheberrechtsangelegenheiten in Deutschland beauftragt. 

In der Abmahnung wird geltend gemacht, dass für das Modelabel Don Ed Hardy die Hardy Life LLC über umfangreiche Schutzrechte insbesondere für die Grafiken des amerikanischen Tatookünstlers Donald Edward Hardy verfüge, die auf Kleidungsstücken und Kopfbedeckungen des Modelabels Don Ed Hardy Verwendung finden. Diese im Stil von Tätowierungen gehaltenen Grafiken, Logos und Designs seien urheberrechtlich geschützt. 

Ferner heisst es in der Abmahnung, dass die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich dieser Grafiken von Don Ed Hardy auf seine Firma Hardy Life LLC übertragen worden sei. Die Firma Hardy Life LLC verwerte im Wege der Lizenzvergabe wiederum alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte hinsichtlich des Modelabels Don Ed Hardy sowie hinsichtlich der von Don Ed Hardy entworfenen Logos und Grafiken. 

Weltweit einzige Lizenznehmerin der Firma Hardy Life LLC sei die Firma Nervous Tattoo Inc. Die Mandantin der Winterstein Rechtsanwälte sei die exklusive Lizenznehmerin für das Gebiet Deutschland und Österreich in Bezug auf das Modelabel Don Ed Hardy und alle dazugehörigen urheberrechtlichen Werke. Nach dem Lizenzvertrag stünden der Firma K & K Logistics die exklusiven Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere an der im Stil einer Tätowierung gehaltenen Logos, zu. 

Sodann wird ausgeführt, dass die Mandantin der Winterstein Rechtsanwälte ihre Lizenzrechte fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Produkt- und Markenpiraterie verteidige. 

Es sei festgestellt worden, dass der Betroffene im Internet unter seinem Ebay Account Bekleidungsstücke oder Kopfbedeckungen mit Grafiken angeboten habe, die auf Bekleidungsstücken oder Kopfbedeckungen des Modelabels Don Ed Hardy verwendet werden. Es lägen gerichtlich verwertbare Beweise vor, aus denen hervorginge, dass solche Produkte angeboten worden seien. Bei den angebotenen Bekleidungsstücken handele es sich um Fälschungen und es liege daher eine Urheberrechtsverletzung vor. 

Von dem Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Ferner werden ebenfalls mit einer Vertragsstrafe versehenen Auskunftsansprüche geltend gemacht. Daneben werden Schadensersatzansprüche sowie Kostenerstattungsansprüche aus einem Streitwert von in der Regel 50.000,- € geltend gemacht. 

Rechtlich ist folgendes zu beachten:

  • Die regelmäßig sehr kurzen Fristen sollten unbedingt beachtet werden, weil bei fruchtlosem Verstreichen der Fristen zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine einstweilige Verfügung und oder eine Unterlassungsklage mit hohen Kostenfolgen droht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Betroffene nun die vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Klärung der Rechtslage unterzeichnen sollte. Falls die Fristen zu verstreichen drohen, sollte ein angemessener Fristaufschub bis zur Klärung der Rechtslage beantragt werden.
     
  • Nicht selten liegen der Abmahnung Fälle zugrunde, in denen der Betroffene im Urlaub eine Mütze bzw Kopfbedeckung mit dem Logo Ed Hardy  in osteuropäischen Staaten erworben hat und die er mangels Verwendung nun wieder über Ebay versteigern wollte. Dass es sich hierbei um gefälschte Logos gehandelt haben könnte, weiss der Betroffene oft nicht. Dass er mit dem Verkaufsangebot der -ohne sein Wissen- gefälschte Ware Urheberrechte verletzen könnte, ist dem Betroffenen natürlich erst Recht nicht klar.
     
  • In der Abmahnung werden die Unterlassungsansprüche oft nur wegen Urheberrechtsverletzung, nicht aber wegen Markenrechtsverletzung, an dem Modelabel Don Ed Hardy geltend gemacht. Auch wenn es sich um private Ebay Angebote handelt, kann eine Urheberrechtsverletzung durch das Ebay Verkaufsangebot einer gefälschten Ed Hardy Bekleidungsstücke oder Kopfbedeckung in der Tat vorliegen. Eine Markenrechtsverletzung scheitert oft daran, dass der Betroffene nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat, sondern ein  über Ebay das Bekleidungsstück oder die Kopfbedeckung rein privat angeboten hat.
     
  • Zu prüfen ist in jedem Fall, ob die geltend gemachten Urheberrechte in Deutschland Wirkung entfalten, da es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urheberrechte, die außerhalb der EU entstanden sind, nicht in Deutschland geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine lückenlose Lizenzrechtskette von K & K Logistics bewiesen werden kann, da die Lizenzen über mehrere teils ausländische Vertragspartner hergeleitet werden.
     
  • Sehr genau muss auch der Beweislastproblematik nachgegangen werden. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob der Vorwurf, dass es sich bei dem angebotenen Don Ed Hardy Bekleidungsstück oder Kopfbedeckung tatsächlich um eine Fälschung handelt, nur anhand der Vorlage von Fotos der Ebay Auktion geführt werden kann, auf denen das Ed Hardy Bekleidungsstück bzw. die Kopfbedeckung abgebildet war.
     
  • Besonders sorgfältig ist die sehr weitgehende Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung zu prüfen, in der neben der Unterlassung auch die begehrte Auskunft mit einer Vertragsstrafe versehen ist. Eine leichtfertige Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kann daher weitreichende Folgen für den Betroffenen haben, zumal in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch ein Anerkenntnis von etwaigen Schadensersatzansprüchen geregelt ist. In aller Regel ist es erforderlich, die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu modifizieren, wenn eine Prüfung des Falles ergeben hat, dass eine solche abgegeben werden sollte.
     
  • Im Hinblick auf die seit dem 1.9.2008 geltende Neuregelung zur Deckelung der Abmahnkosten nach dem UrhG muss auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Beschränkung der geltend gemachten Abmahnkosten von 1379,80 € auf 100,- € in Betracht kommt.
 
 
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws (Medienrecht)