Mahnbescheid nach Abmahnung von FAREDS/ Malibu Media LLC erhalten?

Mahnbescheid nach Abmahnung von FAREDS/ Malibu Media LLC erhalten?
13.10.2015451 Mal gelesen
Derzeit werden offenbar in zahlreichen alten Abmahnangelegenheiten der Kanzlei FAREDS aus Hamburg gerichtliche Mahnbescheide beantragt. Wenige Wochen vor Jahresende ist dies sicherlich keine Überraschung, droht doch allmählich in einigen Angelegenheiten die Verjährung.

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die in jedem Fall beachtet werden muss. Die Einleitung des Mahnverfahrens stellt einen Teil des gerichtlichen Verfahrens dar, mit der zugleich die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche endet. Grundsätzlich: der Erlass eines Mahnbescheides wird oft schon deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Antragssteller ein einfaches und vor allem schnelles gerichtliches Verfahren, um einen Titel zu erhalten.

Wichtig ist, dass auf einen Mahnbescheid in jedem Falle reagiert werden muss. Das Mahnverfahren stellt für den Gläubiger einer vermeintlichen Forderung vor allem einen kostengünstigen und schnelleren Weg dar, um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen als wenn er dies mittels eines Klageverfahrens tut. Insbesondere wird im Rahmen eines Mahnverfahrens nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht, weil diese Prüfung dem möglicherweise folgenden Verfahren nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid vorbehalten ist.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Zustellung des Mahnbescheids: nach Zustellung muss einem Mahnbescheid (sofern die geltend gemachte Forderung nicht besteht) innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden. Andernfalls kann auf Grundlage des Mahnbescheids ein Vollstreckungsbescheid ergehen, mit dem dann auch tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Eine rechtliche Prüfung erfolgt im Ergebnis nur, wenn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid der vermeintliche Gläubiger seinen Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form begründet und hiergegen durch den Betroffenen sodann Einwendungen entgegengebracht werden.

Daneben hat der Mahnbescheid noch einen weiteren Zweck: der Mahnbescheid kann die Verjährung hemmen und ermöglicht so unter Umständen eine längere Geltendmachung des Anspruchs.

Selbstverständlich ersetzt dieser Überblick nicht die einzelfallbezogene Beratung durch einen Rechtsanwalt. Betroffene, denen ein Mahnbescheid zugestellt worden ist, sollten sich jeweils an einen Rechtsanwalt wenden, der insbesondere im Bereich Urheberrecht/ Filesharing - Abmahnungen erfahren ist.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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Rechtsanwalt Matthias Lederer

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