Millionen an EU-Zuschüssen müssen nach dem Willen der EU-Kommission zurückgezahlt werden. Prominentestes Opfer der aktuellen Rückzahlungswelle ist die Nürburgring GmbH, aber auch "kleinere Betriebe" wie die Betreibergesellschaft des Flughafens Zweibrücken stehen seit der Pressekonferenz vom 1. Oktober ziemlich fett in der Kreide. Grundsätzlich ist die Rückforderung von 456 Millionen Euro im Fall des Nürburgrings ist nur eine weitere Facette auf dem Weg der "Grünen Hölle" hin zum Milliardengrab. Das Nachfolgeunternehmen der staatlich geförderten Betreibergesellschaft muss nicht haften.
In Zweibrücken sind die Folgen spürbarer. Hier müssen 47 Millionen Euro zurück gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen bereits im Juli wohl auch in Erwartung der Entscheidung aus Brüssel Insolvenzantrag gestellt hat und das Insolvenzverfahren kurz vor der Pressekonferenz eröffnet wurde. Die Verhandlungen mit der EU werden hier jetzt Hauptbestandteil der Arbeit von Insolvenzverwalter Jan Plathner sein.
Für Rechtsanwalt Ralph Sauer, selbst Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist das ein ziemliches Unterfangen: "Ohne einen Forderungsverzicht der EU-Kommission wird das mit einem Insolvenzplan oder gar einem Sanierungsplan nichts werden!" Die Tabelle zum Insolvenzplan darf in Zweibrücken mit Spannung erwartet werden. Es ist kaum davon auszugehen, dass der Airport seinen täglichen Verbindlichkeiten entsprechen und zusätzlich Schulden bei der EU abtragen kann.
Rechtsanwalt Ralph Sauer führt zum Thema Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein Informations- und Hilfeportal für Insolvenz-Gläubiger.
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