Flughafen Zweibrücken: Insolvenzverfahren eröffnet - EU-Kommission fordert 47 Mio. Euro zurück

Flughafen Zweibrücken: Insolvenzverfahren eröffnet - EU-Kommission fordert 47 Mio. Euro zurück
01.10.2014389 Mal gelesen
Zu Unrecht gezahlte Zuschüsse bringen den umstrittenen Regionalflughafen Zweibrücken in Schwierigkeiten -Auch die Nürburgring GmbH erhielt Förderungen zu Unrecht, allerdings muss der heutige Betreiber nicht haften.

Millionen an EU-Zuschüssen müssen nach dem Willen der EU-Kommission zurückgezahlt werden. Prominentestes Opfer der aktuellen Rückzahlungswelle ist die Nürburgring GmbH, aber auch "kleinere Betriebe" wie die Betreibergesellschaft des Flughafens Zweibrücken stehen seit der Pressekonferenz vom 1. Oktober ziemlich fett in der Kreide. Grundsätzlich ist die Rückforderung von 456 Millionen Euro im Fall des Nürburgrings ist nur eine weitere Facette auf dem Weg der "Grünen Hölle" hin zum Milliardengrab. Das Nachfolgeunternehmen der staatlich geförderten Betreibergesellschaft muss nicht haften.

 

In Zweibrücken sind die Folgen spürbarer. Hier müssen 47 Millionen Euro zurück gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen bereits im Juli  wohl auch in Erwartung der Entscheidung aus Brüssel Insolvenzantrag gestellt hat und das Insolvenzverfahren kurz vor der Pressekonferenz  eröffnet wurde. Die Verhandlungen mit der EU werden hier jetzt Hauptbestandteil der Arbeit von Insolvenzverwalter Jan Plathner sein.

 

Für Rechtsanwalt Ralph Sauer, selbst Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist das ein ziemliches Unterfangen: "Ohne einen Forderungsverzicht der EU-Kommission wird das mit einem Insolvenzplan oder gar einem Sanierungsplan nichts werden!" Die Tabelle zum Insolvenzplan darf in Zweibrücken mit Spannung erwartet werden. Es ist kaum davon auszugehen, dass der Airport seinen täglichen Verbindlichkeiten entsprechen und zusätzlich Schulden bei der EU abtragen kann.

 

Rechtsanwalt Ralph Sauer führt  zum Thema Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein Informations- und Hilfeportal für Insolvenz-Gläubiger.


Hier ansehen www.forderungsanmeldung-im-insolvenzverfahren.de