Schmerzensgeld: Kaffee-Verbrühung bei Turkish Airlines-Flug

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
27.01.2014738 Mal gelesen
In einem zivilrechtlichen Fall wurde aktuell eine Klage in Istanbul gegen die Turkish Airlines eingereicht.

Eine Stewardess wollte unserer Mandantin Kaffee servieren. Der Kaffee war sehr hei, wie viel Grad genau, konnte bisher nicht festgestellt werden, aber es gab Verbrennungen zweiten Grades im Oberschenkelbereich.

Es musste in einem Istanbuler Kranknehaus eine Behanlund erfolgen. Die sog. Urlaubsfreunden waren durch Schmerzen und diverse Krankenhaus-Besuche in den  Folgewochen massiv eingeschränkt.

Die Airline lässt sich durch Anwälte vertreten. Sie lehnen bisher jegliche Forderung ab. Einigungsbereitschaft ist bisher nicht gegeben.

Es kommt wohl im April zum ersten Gerichtstemin. Der Abschluss des Falles, beziehungsweise ein Urteil ist zu Juli 2014 zu erwarten.

LG Frankfurt (1. Zivilkammer) zu einem ähnlich gelagerten Fall:

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte damals eine beklagte ägyptische Fluggesellschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie von Ersatz frustrierter Aufwendungen für die Urlaubsreise an die Klägerin verurteilt.

Die Kammer hat eine Haftung der beklagten Fluggesellschaft aufgrund der international geltenden Vorschriften des Warschauer Abkommens mit der Begründung verneint, der Luftfrachtführer habe hiernach nur den Körperschaden eines Reisenden zu ersetzen, der durch einen für die Gefahren der Luftfahrt typischen Unfall verursacht worden sei. Dies sei hier nicht der Fall, da das Schadensereignis auf der Ungeschicklichkeit der Flugbegleiterin beruhe. Diese habe das Tablett so schräg gehalten, dass die Tasse davon heruntergerutscht sei. Die Kammer wendet deshalb nationales Recht an, wobei für die hier streitgegenständlichen Ansprüche aus unerlaubter Handlung das Recht des Hoheitszeichens des Flugzeugs als Tatort anzuwenden sei, also ägyptisches Recht.

RA Sagsöz, Tel. 0228 9619720

bonn-rechtsanwalt.de