WGF AG: Gespanntes Warten auf den Insolvenzplan

WGF AG: Gespanntes Warten auf den Insolvenzplan
26.02.2013521 Mal gelesen
Bald müsste es soweit sein: Der Insolvenzplan der WGF AG soll Ende Februar 2013 bekanntgeben werden.

Wann wird der Insolvenzplan der WGF AG vorgestellt werden? Der von Seiten der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG angepeilte Zeitraum "Ende Februar 2013" ist erreicht und die Spannung wächst.

 

Der Insolvenzplan ist ein wichtiger Meilenstein. Denn im Insolvenzplan wird festgehalten, inwieweit das insolvente Unternehmen von gesetzlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren abweichen möchte - auch Eingriffe in Gläubigerrechte sind möglich. Und zu den Gläubigern der WGF AG gehören auch die Anleger! Ist der Insolvenzplan fertig, muss das Insolvenzgericht entscheiden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, steht für die Anleger der nächste Verfahrensschritt an: die Anmeldung ihrer Forderungen. Dies sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte nicht verpassen. Denn nur angemeldete Forderungen sind im Insolvenzverfahren von Bedeutung.

 

Diese kommenden Termine sind nur eine Facette der Geschehnisse rund um die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. Auch hinsichtlich weiterer Aspekte des Falls WGF wurden zahlreiche Fragen der Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herangetragen. Eine Übersicht über häufige Fragen der Anleger und die Antworten von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, befinden sind auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft. Des Weiteren befinden sich dort neben Informationen zur Insolvenz der WGF AG und Informationen über die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei, die Schadensersatz geltend machen will. Mit der Interessengemeinschaft wird dem Wunsch der Anleger auf eine gebündelte Interessenwahrnehmung durch Experten nachgekommen.

 

Die Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter folgender Adresse erreichbar: www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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