WGF AG: Termin für Insolvenzplan rückt näher

WGF AG: Termin für Insolvenzplan rückt näher
15.02.2013665 Mal gelesen
Ende Februar 2013 soll es soweit sein: Der Insolvenzplan der WGF AG soll dann fertig sein. Warum sollten Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine sich diesen Termin vormerken?

Die "offizielle" Ankündigung der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG umfasst nur wenige Zeilen - die Relevanz für die Anleger des insolventen Düsseldorfer Immobilienunternehmens ist dafür umso größer. Ende Februar 2013 soll der Insolvenzplan fertiggestellt sein. Diesem Ereignis sollten Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und Genussrechte besondere Aufmerksamkeit widmen.

 

Denn im Insolvenzplan wird festgehalten, inwieweit das insolvente Unternehmen von gesetzlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren abweichen möchte - auch Eingriffe in Gläubigerrechte sind möglich. Und zu den Gläubigern der WGF AG gehören auch die Anleger! Ist der Insolvenzplan fertig, muss das Insolvenzgericht entscheiden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, steht für die Anleger der nächste Verfahrensschritt an: die Anmeldung ihrer Forderungen. Dies sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte nicht verpassen. Denn nur angemeldete Forderungen sind im Insolvenzverfahren von Bedeutung.

 

Die Anleger zählen seit der Insolvenzanmeldung im Dezember 2012 zu den Gläubigern der WGF AG

 

Diese kommenden Termine sind nur eine Facette der Geschehnisse rund um die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. Auch hinsichtlich weiterer Aspekte des Falls WGF wurden zahlreiche Fragen der Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herangetragen. Eine Übersicht über häufige Fragen der Anleger und die Antworten von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, befinden sind auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft auf www.wgf-interessengemeinschaft.de. Des Weiteren befinden sich dort neben Informationen zur Insolvenz der WGF AG und Informationen über die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei, die Schadensersatz geltend machen will. Mit der Interessengemeinschaft wird dem Wunsch der Anleger auf eine gebündelte Interessenwahrnehmung durch Experten nachgekommen.

 

Die Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter folgender Adresse erreichbar: www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de