WGF Anleihen - Erster wichtiger Termin nach der Insolvenz: Der Insolvenzplan

WGF Anleihen - Erster wichtiger Termin nach der Insolvenz: Der Insolvenzplan
14.02.2013495 Mal gelesen
Die insolventen WGF AG kündigte an, dass geplant sei, noch in diesem Monat den Insolvenzplan vorzustellen.

Ein wichtiger Termin rückt näher. Die insolvente WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG kündigte an, dass Ende Februar 2013 der Insolvenzplan fertiggestellt sein soll. Dem Insolvenzplan sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denn im Insolvenzplan wird festgehalten, inwieweit das insolvente Unternehmen von gesetzlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren abweichen möchte - auch Eingriffe in Gläubigerrechte sind möglich.

 

Ist der Insolvenzplan fertig, muss das Insolvenzgericht entscheiden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, steht für die Anleger die Anmeldung ihrer Forderungen an. Dies sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte nicht verpassen. Denn nur angemeldete Forderungen sind im Insolvenzverfahren von Bedeutung.

 

Weiterhin wird den Anlegern der WGF Anleihen und WGF Genussrechte mitgeteilt, dass vier bis acht Wochen später eine Gläubigerversammlung abgehalten werden soll. Die Anleger zählen seit der Insolvenzanmeldung im Dezember 2012 zu den Gläubigern der WGF AG

 

Diese kommenden Termine sind nur eine Facette der Geschehnisse rund um die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. Auch hinsichtlich weiterer Aspekte des Falls WGF wurden zahlreiche Fragen der Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen herangetragen.

 

Eine Übersicht über häufige Fragen der Anleger und die Antworten von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, befinden sind auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft auf www.wgf-interessengemeinschaft.de. Des Weiteren befinden sich dort neben Informationen zur Insolvenz der WGF AG und Informationen über die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei, die Schadensersatz geltend machen will. Mit der Interessengemeinschaft wird dem Wunsch der Anleger auf eine gebündelte Interessenwahrnehmung durch Experten nachgekommen.

 

Die Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter folgender Adresse erreichbar: www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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