WGF - FRIST Insolvenzverfahren? Was Anleger beachten sollten

WGF - FRIST Insolvenzverfahren? Was Anleger beachten sollten
30.12.2012440 Mal gelesen
WGF Insolvenz als Katatstrophe für die Anleger

Die Anleger der WGF AG Anleihen sind schockiert: das Unternehmen hat erst vor kurzem Insolvenz angemeldet. Jetzt stehen die Anleger da und wissen nicht was sie tun sollen. Der Sanierer der WGF AG Depping kündigte an, dass derzeit ein Insolvenzplan ausgearbeitet werde. Das Unternehmen soll, möglichst in Eigenverwaltung, fortgeführt werden. Den Anlegern der WGF soll eine Quote zu Teil werden, was bedeutet, dass sie nur einen Teil zurückerhalten. Dies habe den Vorteil, dass derzeit keine Notverkäufe von Immobilien unter dem Marktpreis erfolgen müssen.

Man darf gespannt sein, woher das Geld kommen soll und wieviel es sein wird für die Anleihengläubiger. Noch befindet sich die WGF AG im vorläufigen Insolvenzverfahren. Hier werden nunmehr zunächst die für das Insolvenzverfahren notwendigen Informationen gesammelt, damit das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden kann. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen die Anleger ihre Forderungen bei einem möglichen Insolvenzverwalter oder Sachwalter anmelden. Hier wird den Anlegern eine Frist gesetzt und sie erhalten Formulare zur Anmeldung. Derzeit laufen solche Fristen nicht, was aber nicht bedeutet, dass das Verfahren im Auge behalten werden soll. Für die Anleihegläubiger ergeben sich Besonderheiten, wenn die Forderungen durch Hypotheken gesichert sind. Die Anmeldung im Insolvenzverfahren sollte einem Experten überlassen werden. Wenn es zu einem Bestreiten der Forderungen kommt, muss möglicherweise sogar Klage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden, um überhaupt Geld zu erhalten. Dies ist aber alles noch Zukunftsmusik.

Auch der Insolvenzplan bedarf der Zustimmung der Gläubiger. Hier gilt es, besonders darauf zu achten, dass der Insolvenzplan Sinn für die Anleger macht. Nur wenn er positiver ist als die Abwicklung macht der Plan Sinn für die Gläubiger. Anleger sollten in jedem Fall ihre Stimme abgeben und die Entscheidung nicht anderen überlassen.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits über 500 Anleger der WGF AG und damit ein Kapital von ca. 12 Mio. €. DIe Kanzlei hat eine Interessengemeinschaft der Anleger der WGF gegründet, um die Interessen zu bündeln und im Insolvenzverfahren mit möglichst einer Stimme geballt auftreten zu können. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenzverwalter Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist spezialisiert auf insolvenzrechtliche Fragestellung und tagtäglich mit der Thematik Insolvenz und Sanierung befasst.. Es ist daher gewährleistet, dass den Anlegern der Interessengemeinschaft ein fachkundiger Expertenrat zu dem Insolvenzplan erteilt wird. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen prüft Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, mit dem Ziel die Anlage in die WGF rückabzuwickeln. Die Anleger sollen möglichst schnell von diesem Alptraum befreit werden und ihr Geld zurückerhalten.

Mehr unter: www.wgf-interessengemeinschaft.de

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