DFH Beteiligungsangebot 64 – Insolvenz droht, Hilfe für Anleger

DFH Beteiligungsangebot 64 – Insolvenz droht, Hilfe für Anleger
04.03.2012828 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger.

Eine niederschmetternde Nachricht für die Anleger des Fonds DFH Beteiligungsangebot 64: Die Verhandlungen mit den Banken sind beendet und die Sanierung wurde abgelehnt. Jetzt könnte die Insolvenz drohen.

 

Die Deutsche Fonds Holding AG brachte im Jahr 2003 den geschlossenen Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 64 auf den Markt. Circa 70 Mio. Eigenkapital wurden von den rund 2400 Anleger dem Fonds zur Verfügung gestellt. Die 3 Gebäude des Bürokomplexes Central Park in Frankfurt am Main gehören DFH Beteiligungsangebot 64.

 

In den vergangenen Monaten mussten die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 64 sich wiederholt mit den Finanzen des Immobilienfonds auseinandersetzen. Die Ausschüttungen für das Jahr 2010 wurden reduziert und im Leistungsbericht 2010 werden verringerte Liquiditätsreserven angesprochen. Die finanziellen Nöte von DFH Beteiligungsangebot 64 sollten sich in der Folgezeit weiter verstärken. Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 64 wurden im September 2011 von DFH darüber informiert, dass die Finanzierung bis Jahresende nicht gesichert sei und dass das finanzierende Bankenkonsortium aus Helaba, HSH, WGZ und PBB weiterhin auf Sondertilgungen bestehe. Aus diesem Grund musste DFH Beteiligungsangebot 64 im November 2011 die Anleger auffordern, einen Teil ihres bereits ausgeschütteten Kommanditkapitals wieder an den Fonds zurückzuzahlen.

 

Die Finanzen des Immobilienfonds jedoch nicht zur Ruhe. Bereits im Januar 2012 deutete DFH die drohende Insolvenz an. Knapp einen Monat später, am 21.02.2012, zeichnet es sich für die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 64 immer deutlicher ab, dass ihre Kapitalanlage wohl nicht mehr gerettet werden kann. Das Sanierungskonzept wurde vom Bankenkonsortium abgelehnt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass DFH Beteiligungsangebot 64 Insolvenz anmelden muss. Es könnte sogar zum Notverkauf der Bürogebäude kommen. Ein (vorübergehender) Lichtblick für die Anleger ist, dass zumindest die im November 2011 zurückgeforderten Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden. Die weiteren Aussichten gestalten sich aber düster.

 

Anleger des Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 64, die nicht tatenlos zusehen wollen, wie ihr eingesetztes Kapital bei einer Insolvenz möglicherweise verloren gehen könnte, sollten erwägen, ihre Beteiligung rechtlich überprüfen zu lassen. Denn Banken und Anlageberater verletzten häufig in der Anlageberatung ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten, was zu einer pflichtwidrigen Falschberatung führen kann. Beispielsweise wurde meist versäumt, die Anleger darauf hinzuweisen, dass die Banken oder Anlageberater bei der erfolgreichen Vermittlung der Anlageprodukts Provisionen (kick backs) erhielten. Auch muss der Prospekt, in dem der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 64 dargestellt und beschrieben wird, gewissen Mindestanforderungen genügen. Sollte die Bank oder der Anlageberater eine dieser Pflichten verletzt haben, bestehen gute Chancen, dass sich die Anleger von ihrer Beteiligung lösen und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird das Geld sogar verzinst. Die Anleger von DFH Beteiligungsangebot 64 sollten angesichts der ungewissen Zukunft des Fonds nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Kapitalanlage überprüfen zu lassen.