Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu "Modern Family"

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu "Modern Family"
01.02.2017169 Mal gelesen
Die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Serienfans vom US-Serienhit "Modern Family" ab. Die Frage, wer nun aber tatsächlich haften muss, ist jedoch stets abhängig vom Einzelfall!

Abmahnungen zu "Modern Family" durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Nun sind auch Serienfans vom US-Serienhit "Modern Family" von Abmahnungen durch die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer betroffen. Den Adressaten wird dabei vorgeworfen, die Urheberrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verletzt zu haben. Diese Urheberrechtsverletzung soll durch den illegalen Download und / oder das sog. Filesharing (illegales "Tauschbörsenangebot" im Internet) vorgenommen worden sein. Als Anschlussinhaber des Internetanschlusses werden Sie von Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Summe von 1.015,00 €, die sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

"Modern Familiy" - Ein US-Mockumentary Format

Die amerikanische Comedy-Serie, die erstmals 2009 auf dem Fernsehsender ABC ausgestrahlt wurde, ist eine sogenannte "Mockumentary". Im Rahmen dieses Formats werden die Familien von Jay Pritchett, seiner Tochter sowie seines Sohnes begleitet, die im Los Angeles County leben. Beleuchtet werden dabei humorvoll die völlig unterschiedlichen Lebensmodelle dieser verwandten "modernen" Familien.

Abmahnung erhalten - was tun?

Eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Briefkasten vorzufinden schockiert zunächst. Oft können die Adressaten sich nicht erklären, warum sie eine solche Abmahnung erhalten haben und sind sich keiner Schuld bewusst. Dennoch werden, meist gar unbewusst, Urheberrechtsverletzungen vorgenommen. Doch nicht für alle festgestellten Rechtsverletzungen ist der Inhaber des Internetanschlusses auch tatsächlich verantwortlich. Zum Beispiel bei Familienangehörigen oder Mitbewohnern kommt es stets auf eine Prüfung des Einzelfalls an! Adressaten solcher Abmahnungen durch Waldorf Frommer sollten deshalb zunächst einmal Ruhe bewahren! Denn die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt die Zahlung eines Vergleichbetrags i.H.v. 1.015,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auch wenn Sie als Adressat der Inhaber eines Internetanschlusses sind und grds. für die Rechtsverletzung eines Dritten über Ihren Anschluss haften müssen, ist es notwendig, die Lage im konkreten Fall genaustens zu überprüfen. Ob Sie haften (und in welchem Umfang) oder nicht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab!

Angemessenes Vorgehen

Die gesetzte Frist sollten Sie in jedem Fall einhalten, um weitere Kosten zu vermeiden. Dennoch ist eine Einzelfallprüfung stets ratsam! Folgendes Vorgehen kann äußerst hilfreich sein:


  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!


Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte