Multi Advisor Fund verliert Berufungsverfahren am Landgericht Frankfurt a. Main im Urkundsprozeß!

Wirtschaft und Gewerbe
10.02.20101757 Mal gelesen
Multi Advisor Fund verliert auch in 2. Instanz am Landgericht Frankfurt am Main in einem Urkundsprozeß gegen einen Anleger wegen Unzulässigkeit der Klage aufgrund mangelnder Vertretungsbefugnis

In 2. Instanz hat nun MAF - Multi Advisor Fund - auch beim Landgericht Frankfurt am Main gegen einen von uns vertretenen Anleger und Geschädigten verloren. Verklagt worden war unser Mandant auf Zahlung angeblich rückständiger Einlagen.

 

Bereits das Amtsgericht Frankfurt  am Main/Außenstelle Höchst hat die Klage abgewiesen.. Die Zweifel des Amtsgericht daran, daß MAF wirksam durch die European Securities Invest SECI GmbH Werpapierhandelsbank, kurz SECI, vertreten wird, konnten die Prozeßvertreter von MAF nicht zerstreuen, so daß die Klage wegen Unzulässigkeit abgewiesen wurde. Abgesehen davon wäre sie aber auch aus anderen Gründen unbegründet gewesen.

 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung der MAF zurückgewiesen. DIe Revision wurde nicht zugelassen.

 

Allen Anlegern, die momentan flächendeckend selber von der MAF , vertreten durch die Rechtsanwälte Heiss & Kollegen aus München, verklagt werden, ist daher anzuraten, sich dringend gegen die Klagen zur Wehr zur setzen und nicht zu bezahlen!