Abgasaffäre – Rechtsweg nicht nur für Freistaat Bayern offen

Abgasaffäre – Rechtsweg nicht nur für Freistaat Bayern offen
05.08.2016299 Mal gelesen
Nicht nur der Freistaat Bayern, auch die tausenden geschädigten Verbraucher haben Ansprüche gegen VW. Lassen Sie sich kostenlos von der Kanzlei Werdermann | von Rüden beraten und setzen Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal durch!

Nicht nur Bayern kann Schadensersatz einklagen

Der Freistaat Bayern hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass aufgrund des VW Abgasskandals Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Braunschweig eingereicht werde. Bayerns Finanzminister Söder (CSU) eröffnete diesen Schritt am vergangenen Dienstag (2. August 2016) der Presse. Noch im September werde der Rechtsweg beschritten.

 

Bayern fordert vom Konzern rund 700.000 Euro Schadensersatz, die der bayerische Pensionsfonds durch die Wertverluste der VW Aktie verloren hat. Das sei man den Beschäftigten des Freistaats schuldig, wurde argumentiert. Kurz nachdem das Ausmaß der Abgasaffäre bekannt wurde, sackten die Anteile, die der Pensionsfonds hielt, um ca. 40% ab. Doch nicht nur der Freistaat Bayern hat durch den massenhaften Betrug und dessen Konsequenzen viel Geld verloren.

Tausende Anleger übergangen - Ermittlungen dauern an

Tausende weitere Anleger sind möglicherweise übergangen worden. Auch das Land Niedersachsen als zweitgrößter Anteilseigner könnte gegen Volkswagen vorgehen, hat rechtliche Schritte aber bisher ausgeschlossen. Doch auch private Aktionäre haben Schäden erlitten. Ohne eigene Schuld mussten die Anleger die Kurseinbrüche, den Ansehensverlust und zeitweise Absatzschwierigkeiten von VW hinnehmen, viele Verbraucher haben Geld verloren.

 

Fraglich bleibt, ob die Konzernspitze um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn schon vor dem offiziellen Bekanntwerden des Abgasskandals von drohenden Verlusten gewusst hat - oder hätte wissen müssen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt in diesem Zusammenhang gegen den gesamten VW Vorstand aus 2015. Kürzlich haben Recherchen verschiedener Rundfunkanstalten ergeben, dass auch Tochterfirma Audi offenbar seit längerer Zeit an Dieselmotoren manipuliert hat und die Führungsriege des VW Konzerns davon wusste. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens bleibt abzuwarten.

Geschädigte können Schadensersatz erwirken

Unterdessen beschreiten immer mehr enttäuschte Aktionäre den Rechtsweg. Nachdem der Vorstand auf der Hauptversammlung im Juni verlautbarte, dass keine oder nur eine verschwindend geringe Dividende an die strapazierten Anleger ausgeschüttet werde, ist die Ernüchterung noch größer geworden.

 

All diejenigen, die durch die Wertverluste der VW Aktien Geld verloren, also einen Schaden erlitten haben, können Ansprüche geltend machen. Neben Aktionären sind das auch die tausenden Käufer von VW Fahrzeugen, welche mit der manipulativen Software versehen worden sind. Diese Wagen haben einen Mangel, der Wert ist geringer als der bezahlte Preis.

 

Während VW in den USA einer einheitlichen Entschädigung aller getäuschten Käufer zugestimmt hat, lässt eine vergleichbare Lösung in Deutschland auf sich warten. Rund 15 Milliarden US-Dollar werden für die 500.000 Käufer in den USA bereitgestellt, für deutsche Verbraucher wird es eine "automatische" Entschädigung nicht geben, wie VW Vorstand Müller immer wieder bekräftigt. Und das, obwohl die Ansprüche prinzipiell bestehen, die Zahl der Gerichtsurteile zu Gunsten der Geschädigten steigt kontinuierlich an.

Jeder Geschädigte für sich selbst - Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Jeder Geschädigte in der Abgasaffäre, ob Käufer oder Aktionär, muss den Rechtsweg selbständig beschreiten. Schadensersatz kann erwirkt werden und die Chancen auf einen Ausgleich des massenhaften Betrugs stehen sehr gut. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte beraten Sie umfangreich und begutachten Ihre Aussichten offen und ehrlich.

 

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Weitere Informationen unter: https://www.vw-abgas-schaden.de/

 

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