Kartellamt verhängte hohe Bußgelder wegen illegaler Absprachen

Kartellamt verhängte hohe Bußgelder wegen illegaler Absprachen
27.06.2016371 Mal gelesen
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht können für die Unternehmen teuer werden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2015 des Bundeskartellamts hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Laut Jahresbericht des Bundeskartellamts hat die Behörde im Jahr 2015 in insgesamt elf Kartellverfahren Bußgelder in Höhe von rund 208 Millionen Euro wegen illegaler Absprachen verhängt. Die Verstöße gegen das Kartellrecht kamen aus den unterschiedlichsten Branchen. Auch im ersten Halbjahr 2016 haben die Wettbewerbshüter bereits 99 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Neben der Kartellverfolgung spielt auch die Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt eine große Rolle. Dabei halten sich die Unternehmensfusionen in den vergangenen Jahren auf einem konstanten Niveau. Knapp 1170 Fusionskontrollentscheidungen hat das Kartellamt im vergangenen Jahr getroffen, davon 13 Verfahren nach einer vertieften Prüfung. Eine Fusion wurde verboten und eine nur unter Bedingungen gestattet.

Die Zahlen zeigen, dass bei Fusionen und Übernahmen eine gute Vorbereitung der Unternehmen wichtig ist, um von den Kartellbehörden grünes Licht zu bekommen. Dabei müssen häufig nicht nur nationale, sondern auch internationale Regelungen beachtet werden.

Kommt es zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht kann dies zu empfindlichen Strafen und zweitaufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dabei drohen Sanktionen durch die Kartellbehörden nicht nur bei illegalen Absprachen. Schon einzelne Vertragsklauseln können beispielsweise einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beinhalten und entsprechende Strafen nach sich ziehen.

Um einen im Sinne der Verbraucher vielseitigen und funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten, können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, z.B. der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, empfindlich geahndet werden. Sollten entsprechende Forderungen auf Unternehmen zukommen, können im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte beraten und die Abwehr der Ansprüche übernehmen. Umgekehrt können auch Forderungen gegen andere Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden.

Bei Fusionen, Übernahmen und anderen Transaktionen müssen mögliche kartellrechtliche Bedenken berücksichtigt werden. Durch eine kompetente rechtliche Beratung werden mögliche Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und eine Lösung zur Überwindung der Probleme gefunden.

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