GHF Global Bulker EK I: Streit in der Führungsetage – Welche Rechte stehen Anlegern zu?

GHF Global Bulker EK I: Streit in der Führungsetage – Welche Rechte stehen Anlegern zu?
25.07.2012380 Mal gelesen
Krisenstimmung in der Führungsetage des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I: Zwischen der Geschäftsführung und dem Beirat entbrannte ein Streit um die Zukunft des Fonds. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger des GHF Schiffsfonds helfen, ihre Rechte zu wahren.

Steuert der Schiffsfonds Global Bulker EK I, der das Schiff MS Global Hebe betreibt, auf schwieriges Fahrwasser zu? Ein Bericht des Fondstelegramms legt nahe, dass die Zukunft des Schiffsfonds mit einem Fragezeichen versehen ist. Nachdem der GHF Global Bulker EK I bereits im Herbst 2011 mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen hatte, sei im Sommer 2012 die Platzierungsgarantie des Fonds zum "Zankapfel" zwischen der Geschäftsführung und dem Fondsbeirat geworden. Seit dem Start des Schiffsfonds im Jahr 2008 klafft in den Bilanzen des GHF Global Bulker EK I eine Lücke von ca. 4 Mio. Euro, da nicht genug Anlegerkapital eingeworben werden konnte. Eigentlich hätte diese Lücke durch die Fondsgesellschaft GHF geschlossen werden sollen, da diese eine Platzierungsgarantie für den GHF Global Bulker EK I übernahm. Tatsächlich wurde jedoch ein Darlehen aufgenommen.

 

Uneinigkeit zwischen Geschäftsführung und Beirat über die Zukunft des Fonds

 

Die Geschäftsführung und der Fondsbeirat des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I sind sich über das weitere Vorgehen uneinig. Die Geschäftsführung favorisiert eine Auflösung des Schiffsfonds, während der Beirat auf eine Fortführung der Fonds drängt. Gegenüber den Anlegern kündigte die Geschäftsführung bereits die drohende Insolvenz an. Im Fondstelegramm werden Analysten zitiert, die vermuten, dass dies ein Versuch der GHF sein könnte, um die millionenteuer Platzierungsgarantie umgehen zu können. Die Zukunft der Schiffsbeteiligung GHF Global Bulker EK I ist angesichts solcher Zwistigkeiten ungewiss. Sicher ist jedoch, dass die Anleger im Fall des Scheiterns des GHF Global Bulker EK I die schwächste Position inne haben.

 

Anleger des GHF Global Bulker EK I, die nicht  einfach abwarten wollen, wie der Streit zwischen der Geschäftsführung und dem Beirat ihrer Schiffsbeteiligung ausgehen wird, können sich wehren. Sie können ihre Kapitalanlage einer rechtlichen Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterziehen lassen. So kann ausgelotet werden, ob Anleger des GHF Global Bulker EK I sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung durch Banken und Anlageberater Mängel aufwies und daher fehlerhaft war. Weist das Anlageberatungsgespräch Fehler auf, stehen die Chancen der Anleger des GHF Global Bulker EK I gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Schiffsfonds GHF Global Bulker EK I, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite GHF Schiffsfonds

Infoseite Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds

 

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