GAF Active Life 1, GAF Active Life 2 Urteil zu Schadensersatz gegen Volksbank

GAF Active Life 1, GAF Active Life 2 Urteil zu Schadensersatz gegen Volksbank
14.11.2011336 Mal gelesen
Nach einem Urteil: GAF Active Life 1 und GAF Active Life 2: gute Aussichten für Anleger auf Schadensersatz, Verjährung droht.

Erstmals wurde eine Volksbank im Zusammenhang mit der von ihr vermittelten Beteiligung an den GAF Active Life 1 und 2 zur Zahlung von Schadensersatz in voller Höhe verpflichtet, nachdem die Bank die Klageforderung der Anlegerin anerkannt hatte. Das LG Stuttgart (Urteil vom 21.10.2011, Az.: 12 O 115/11 - Berufung noch möglich) sprach der Anlegerin des GAF Active Life 1 und 2 zu, dass diese die eingezahlte Einlage nebst Zinsen zurückerhalte, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und sogar den entgangenen Gewinn von 4 % p.a. erstattet bekomme.

Nach der mündlichen Verhandlung und vor der Urteilsverkündung vor dem LG Stuttgart sprach die Volksbank ein vollumfängliches Anerkenntnis der Klageforderung aus, nachdem das LG Stuttgart erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Konzepte der GAF Active Life 1 und 2 äußerte. Dieses bemängelte, dass nur ein sehr geringer Teil der Anlegergelder direkt in Lebensversicherungspolicen fließe, ein erheblicher Teil aber in sogenannten weichen Kosten aufgehe. Zudem wurde angesprochen, dass die Anlegerin wohl auch nicht ordnungsgemäß über die Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt wurde, welche die Volksbank von den Fondsgesellschaften GAF Active Life 1 und 2 für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile daran erhalten hat.

Durch die GAF Active Life 1 und 2 wurden viele tausende Anleger geschädigt, die sich von den GAF Active Life 1 und 2 eine lohnende Investition mit einer starken Rendite erhofft haben, was aber zu ihrem Leidwesen nicht eingetreten ist. Die GAF Active Life 1 und 2 sind geschlossene Lebensversicherungsfonds, die die Anlegergelder in den Kauf US-amerikanischer Lebensversicherungspolicen investieren. Im weiteren Verlauf werden die Lebensversicherungen von den GAF Active Life 1 und 2 weiter gehalten und die Prämien weiterhin bezahlt, bis schließlich der Versicherungsfall eintritt, mit dem die GAF Active Life 1 und 2 die Ablaufleistungen der Policen erhalten.

Die Rendite fiel allerdings weitaus geringer als erwartet aus, Ausschüttungen konnten an die Anleger der GAF Active Life 1 und 2 deshalb nur in reduzierter Form geleistet werden. Ursache hierfür ist, dass die Policen später als geplant fällig wurden und die GAF Active Life 1 und 2 somit über einen längeren Zeitraum die Prämien bezahlen mussten. Weiterhin waren aber auch die Ablaufleistungen der Policen geringer als erwartet, sodass die zusätzlichen Kosten für die Prämienzahlungen hierdurch nicht gedeckt werden konnten. Für den GAF Active Life 1 und 2 entstanden somit erhebliche Verluste.

Anleger, die in die GAF Active Life 1 und 2 investiert haben, und aber nicht auf diesen Verlusten sitzen bleiben möchten, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, welcher überprüfen wird, ob dem Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank (Volksbank) aus einer fehlerhaften Anlageberatung zusteht. Vor allem sollten sich Anleger hierüber zunächst beraten lassen, bevor sie die Umtauschangebote der Volksbank annehmen (Übernahme der Beteiligung gegen Erstattung von 90 % für den GAF Active Life 1 bzw. 75 % für den GAF Active Life 2 der jeweiligen Nominaleinlage), denn im Falle einer erfolgreichen Schadensersatzklage können sämtliche Verluste beglichen werden, wie dies im Fall des LG Stuttgarts gesehen werden kann.

Anleger der GAF Active Life 1 und 2 haben also gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage, sodass bereits verloren geglaubtes Kapital zurückerlangt werden kann. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger der Lebensversicherungsfonds GAF Active Life 1 und 2.

Weiterlesen unter:

GAF Active Life 1 und 2 Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de