MS Peter, MS Siefke des Hamburger Emissionshauses HEH – erhebliche Verluste der Anleger drohen, Anwälte informieren

MS Peter, MS Siefke des Hamburger Emissionshauses HEH – erhebliche Verluste der Anleger drohen, Anwälte informieren
01.10.2011403 Mal gelesen
Schiffsfonds Schadensersatz, Klage möglich! Verjährung 2011.

Seit einiger Zeit ist die Lage des Containerfeederschiffs MS Peter des Hamburger Emissionshauses HEH sehr kritisch, da die Chartereinnahmen zur Bedienung der Betriebskosten nicht ausreichen. Die MS Peter wurde hierbei 1999 erbaut und im Jahr 2007 als Schiffsfonds emittiert. Nun teilte die HEH mit, dass eine Änderung der Ertragslage für die MS Peter mittelfristig nicht zu erwarten ist. Deshalb sehe die Fondsgeschäftsführung der MS Peter nur noch die Möglichkeit das Schiff dieses Jahr noch zu verkaufen. Darauf verständigte sich das Management der MS Peter mit der kreditgebenden HSH Nordbank.

Am Verkaufserlös beteiligt werden hierbei aber nur die Sanierungskapitalgeber: 2009 wurde das Eigenkapital der MS Peter nämlich um 35 % aufgestockt. Damit ein geordneter Verkauf in diesem Jahr aber überhaupt erfolgen kann und nicht etwa die Zwangsvollstreckung aufgrund Insolvenz in die MS Peter durchgeführt werden muss, wobei weniger Kapital herauszuholen wäre, muss die HSH Nordbank auf einen Großteil ihres Darlehens verzichten, zusätzlich sollen Anleger zumindest die für das Jahr 2007 angefallenen Erträge in Höhe von 179 000 € erhalten. Dadurch erhoffen sich die HSH Nordbank sowie das Management der MS Peter einen positiven Verkaufsbeschluss der Gesellschafter.

Hierbei ist die MS Peter aber nicht das einzige Schiff der HEH, welches sich derzeit in der Krise befindet: auch bei dem Containerfeederschiff MS Siefke, welche ebenfalls im Jahr 2007 auf den Markt kam, steht ein Verkaufsbeschluss der Gesellschafter bevor. Anleger müssen also in den Fällen der MS Peter und MS Siefke mit erheblichen Verlusten ihres Kapitals rechnen.

Anleger der MS Peter (MS Siefke), die sich mit den Verlusten ihres eingezahlten Kapitals jedoch nicht abfinden möchten, wird empfohlen, sich an einen im Kapitalanalgerecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche aus einer Falschberatung der Banken zu wenden. Anleger der MS Peter/MS Siefke wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, wenn ihnen wesentliche Risiken der Anlage verschwiegen wurden. So mussten Anleger dringend und umfassend über das mögliche Totalverlustrisiko ihrer Einlage aufgeklärt werden. Aus diesem Grunde konnte ihnen die Beteiligung an der MS Peter oder MS Siefke auch nicht als sicher oder zur Altersvorsorge geeignet empfohlen werden.

Schließlich liegt eine fehlerhafte Anlageberatung auch dann vor, wenn den Anlegern Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, die die Banken für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an der MS Peter oder MS Siefke von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten haben. Da die Verjährung der Schadensersatzansprüche aber jederzeit drohen kann, sollten Anleger nicht mehr länger warten, sondern handeln und etwas gegen ihre finanziellen Einbußen unternehmen.

Weitere Informationen zu Schadensersatz:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/heh-hamburger-emissionshaus-ms-siefke-ms-peter-ms-daniela-und-ms-inga-hilfe-fuer-anleger

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