GmbH - Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile sind nicht in jedem Fall sozialversicherungspflichtig

Wirtschaft und Gewerbe
08.02.2007 3491 Mal gelesen

Hessisches LSG 5.2.2007, L 1 KR 763/03

Geschäftsführer, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt sind und auch keine familiären Bindungen zu den Gesellschaftern haben, stehen zwar in der Regel in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Etwas anderes gilt aber, wenn sie faktisch einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben. In diesem Fall ist auch ohne Gesellschafterstatus von einer versicherungsfreien selbständigen Tätigkeit auszugehen.

Der Sachverhalt:
Der Kläger ist Bankkaufmann und Betriebswirt. Direkt nach Studienende wurde er Geschäftsführer einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft. Er hielt zwar keine Anteile an der GmbH und war laut Arbeitsvertrag dem Direktionsrecht der Gesellschafter unterworfen. Faktisch unterlag er aber keinem Weisungsrecht und führte das Unternehmen allein nach seinen Vorstellungen.
Die beklagte Krankenkasse stufte den Kläger als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das LSG allerdings die Revision zum BSG zu.

Die Gründe:
Im Streitfall liegen besondere Umstände vor, die trotz der fehlenden Gesellschafterstellung des Klägers auf eine sozialversicherungsfreie selbständige Tätigkeit schließen lassen.
Der Kläger war zwar formal dem Direktionsrecht der Gesellschafter unterworfen, unterlag aber faktisch weder in organisatorischer oder finanzieller noch in administrativer Hinsicht einem Weisungsrecht. Er hat das Unternehmen allein nach seinen Vorstellungen geführt. Außerdem war er der einzige, der über das nötige Fachwissen im Bereich Anlagenberatung verfügte, und daher hierfür auch alleine zuständig war. Aufgrund dieses faktisch beherrschenden Einflusses auf das Unternehmen, muss der Kläger als selbständig gelten.

Nähere Inforamtionen unter kroll@nkr-hamburg.de