Berlin Atlantic Capital (BAC): Gläubigerschutz nach Chapter 11 gescheitert

Wirtschaft und Gewerbe
01.03.2011812 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte empfehlen rasches Handeln

Berlin, 28.02.2011 Ein Totalverlust wird für die rund 8000 Anleger der BAC Fonds immer wahrscheinlicher. Die Fonds hatten in US-Lebensversicherungen investiert. An Stelle der ursprünglichen Versicherungsnehmer, denen der Fonds die Policen abkauft, zahlt der Fonds die Prämien weiter und kassiert am Ende die Ablaufleistung.

BAC hatte die Idee, die Policen aller einzelnen Fonds in einen neuen Fonds zu überführen und wollte diesen zu einer kapitalmarktfähigen Größe ausbauen. Hierfür wurde ein zusätzliches Darlehen bei der US-Bank Wachovia aufgenommen. Diese wurde von Wells Fargo übernommen, die an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung jedoch kein Interesse und das Darlehen zur Rückzahlung fällig gestellt hat.

Nunmehr wird im Internet berichtet, dass die Liquidität der US-Tochtergesellschaft LTAP seit längerem sehr angespannt sein soll und nur durch Vorleistung der Bank die fälligen Versicherungsprämien gezahlt werden konnten. Nachdem der Pool nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, die fälligen Prämien zu begleichen, wurde ein Gläubigerschutzantrag nach chapter 11 in den USA gestellt. Dieser Antrag wurde nunmehr vom zuständigen Insolvenzgericht abgelehnt.

Damit wird eine Verwertung der Versicherungen durch die Wells Fargo Bank immer wahrscheinlicher. Ob danach noch etwas für die 8000 Anleger übrig bleibt, die der Geschäftsidee vertrauten, wird die Zukunft zeigen. Ein Totalverlust des eingesetzten Geldes scheint jedenfalls möglich.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfehlt allen betroffenen Anlegern die Einholung rechtlicher Beratung. Ansatzpunkte für Ansprüche auf Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs können sich im Einzelfall etwa dann ergeben, wenn ein Anleger nicht vollständig oder nicht rechtzeitig über die mit den Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist. In solchen Fällen kommt eine Haftung des Anlageberaters oder -vermittlers in Betracht, der den Erwerb des Fonds empfohlen und falsch oder unzureichend hat, so Bombosch weiter. Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche können sich ergeben, wenn die Berater nicht über kick-back Zahlungen aufgeklärt haben, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben.

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de