Abmahnung der JUSLEGAL für die S2 Software GmbH & Co. KG

Wettbewerbsrecht
25.09.202011 Mal gelesen
Abmahnung der JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten, im Auftrag der S2 Software GmbH & Co. KG wegen Fehlens eines OS-Links

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Hauptsitz Vaterstetten vertritt die Interessen der S2 Software GmbH & Co. KG. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Händler, welcher online auftritt, um Software zu vertreiben und daher mit der S2 Software GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung Betroffene gegen die wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben.

Gerügt wird, dass in einem Online-Angebot, welches sich an Verbraucher richtet, ein Hinweis auf die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nicht erfolgt ist. Dies soll nach der ODR-Verordnung durch Verlinkung der Plattform, also das Setzen eines klickbaren OS-Links erfolgen. Zudem soll der Abgemahnte bei seinem Angebot gegen die Preisangabenordnung (PAngV) verstoßen haben. Das Unterlassen der Verlinkung stellt nach Ansicht der JUSLEGAL Rechtsanwälte eine Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Die JUSLEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen der S2 Software GmbH & Co. KG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.