Auch eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
30.07.2020129 Mal gelesen
Mir wurde eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Abgemahnt wird in dem hier vorliegenden Fall ein ebay-Verkäufer, der Spirituosen als Privatverkäufer angeboten hat. Gerügt wird zunächst eine wettbewerbswidrige Irreführung über den gewerblichen Charakter der Angebote. Zur Begründung wird auf den Umfang der Angebote verwiesen. Im Weiteren werden verschiedene Verstöße gegen Vorgaben für gewerbliche Anbieter moniert:

  • fehlende Informationen zur Identität des Anbieters
  • fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit
  • fehlende Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht und zum Muster-Widerrufsformular 
  • fehlende Informationen zur OS-Plattform und fehlende Einbindung eines Links auf die OS-Plattform

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vorsieht.

Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 Euro gefordert.

 

Meine Einschätzung:

Wenn Sie als Privatverkäufer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen ist fließend. Leider sind die Gerichte bei der Annahme einer quasi-gewerblichen Tätigkeit bei wiederholten Verkäufen bei eBay zum Teil sehr streng. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die wiederholten Angebote und Verkäufe auf ähnliche oder gleichartige Artikel beziehen, wie dies häufig bei Sammlungsauflösungen der Fall ist.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR über die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht