Erneut: Abmahnung der kitzVenture GmbH über die Kanzlei Nikolai Zutz

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
06.01.2020122 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung der kitzVenture GmbH über die Kanzlei am Güterbahnhof (Kanzlei Nikolai Zutz) zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird eingangs wieder ausgeführt, die Abmahnerin sei nicht nur eine klassische Beteiligungsgesellschaft mit integriertem Company Builder, sondern sowohl direkt als auch über unterschiedliche Marken und Dienste als Online-Marketing-, SEO- und Werbeagentur sowie im Bereich der Werbetechnik und Fahrzeugfolierung tätig. Sie sei insbesondere nicht nur auf dem österreichischen Markt, sondern international und mithin insbesondere auf dem deutschen Markt tätig und stehe mit dem Abgemahnten im direkten Wettbewerbsverhältnis.

Im Weiteren wird wieder gerügt, dass der Abgemahnte im Impressum auf seiner Webseite weder eine Umsatzsteueridentifikationsnummer noch eine Steuernummer angibt. Das Impressum sei somit fehlerhaft.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten von 413,90 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

Auch diese weitere mir vorliegende Abmahnung wirft meiner Meinung nach eine Reihe von Fragen auf. So ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und gebe Ihnen konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der kitzVenture GmbH über die Kanzlei Nikolai Zutz erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an:

0381 - 260 567 30

Oder schicken Sie mir eine E-Mail:

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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht